Garantie & Garantieverlängerung

FORS bietet als erste Firma in der Schweiz seit 2015 eine 5-jährige Garantie (FORS Swiss Garantie 5) sowie eine Anschlussgarantie (FORS Swiss Security 8) für insgesamt 8 Jahre für alle Haushaltsgeräte an.

Sie besitzen Geräte der Marke FORS, ASKO, Falmec. De Dietrich, Brandt, Brema und Indel B oder sind interessiert eines zu kaufen? Entscheiden Sie sich für Sicherheit, Qualität und einen sorglosen Gebrauch. Mit den Garantieleistungen von FORS können Sie auf Nummer sicher gehen.

FORS bietet direkt beim Kauf:

Gesetzliche Garantie
2 Jahre Garantie auf Haushalt- und Gewerbegeräte.

FORS Swiss Garantie 5
Kostenlos zusätzliche 3 Jahre Garantie. Profitieren Sie von weiteren Vorteilen bei einer Geräte-Registrierung.

FORS Swiss Security 8
Garantieverlängerung um 3 weitere Garantiejahre auf insgesamt 8 Jahre.

1. Die FORS Swiss Garantie 5 und FORS Swiss Security 8 deckt alle Schäden am Gerät, welche die Funktionstüchtigkeit des Gerätes betreffen und umfasst die Reparatur oder den Ersatz des Gerätes, d.h. den Aufwand für die Arbeit, die ­Ersatzteile und die Reisekosten des Servicemonteurs.
Die kosten­lose Abgabe eines Leihgerätes während der Reparaturzeit ist darin nicht enthalten. Die FORS Swiss Garantie 5 und FORS Swiss Security 8 deckt keine weiteren Zusatzkosten für die Schäden an Einrichtungen der Küche, Wasch­küche, am Gebäude oder für die allenfalls in Mitleidenschaft gezogene Ware wie Lebensmittel, Kleidungsstücke etc. oder weitere Ausgaben und sonstige Kosten, die direkt oder indirekt mit der Funktionsstörung verbunden sind.

2. Nicht unter die Garantieleistungen fallen Schäden als unmittelbarer Folge von:

  • Verschleissteile wie Leuchtmittel, Kohlefilter, Dichtungen, usw.
  • Beschädigungen an Glas- oder Plastikteilen
  • Beschädigungen am Gerät wie Beule, Kratzer, welche die Funktionstüchtigkeit des Gerätes nicht beeinträchtigen
  • Mangelnde Wartung und Reinigung
  • Unsachgemässe Behandlung und Installation
  • Unsachgemässen Gebrauch oder gewerbliche Nutzung des Gerätes
  • Überbeanspruchung oder Zweckentfremdung
  • Äussere Einflüsse
  • Dritteinwirkung
  • Beschädigungen aufgrund von Missbrauch oder Vernachlässigung
  • Nicht einwandfreie Installation
  • Einwirkung von Wasser und Feuer
  • Höhere Gewalt
  • Dauernder vorausschaubarer mechanischer, technischer, chemischer und elektrischer Einfluss
  • Elektromagnetische Felder
  • Alle Transporte nach der Erstlieferung durch FORS

3. Die FORS Swiss Garantie 5 und FORS Swiss Security 8 erlischt, wenn Reparaturen von nicht autorisierten Partnern vorgenommen werden, welche keinen Kundendienstvertrag mit FORS besitzen oder wenn Ersatzteile verwendet werden, welche nicht bei FORS bezogen wurden oder in allen Fällen, in denen das Typenschild fehlt oder die Seriennummer unleserlich oder unkenntlich gemacht wurde.

4. Die FORS Swiss Garantie 5 und FORS Swiss Security 8 gilt nur für die in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein stationierten Geräte, die mit dem Serviceauto zugänglich sind. Steht das Gerät in einem Berg­gebiet o. ä., das mit dem Serviceauto nicht erreichbar ist, so sind die Reisekosten vom Kunden zu bezahlen.

5. Werden die Reparatureinsätze am Wochenende oder an Feiertagen verlangt, so hat der Kunde eine Kosten­beteiligung von Fr. 300.– zu tragen.

6. Alle Kundendienstanforderungen im Garantiefall sind ausschliesslich über die FORS Service-Hotline oder mittels E-Mail direkt bei FORS anzumelden.

7. FORS Swiss Security 8 für Haushaltgeräte kann bis drei Monate vor Ablauf der 5-jährigen Garantie abgeschlossen werden. Die Pauschale ist der FORS unmittelbar nach Abschluss des Vertrages innert 30 Tagen im Voraus vom Partner oder vom Endkunden zu bezahlen. Die Leistungen können erst beansprucht werden, wenn vorgängig die Pauschale vollumfänglich an FORS entrichtet wurde. Der berechnete Betrag ­gemäss Antrag stellt zusammen mit der Garantiebestätigung eine Schuldanerkennung gegenüber der FORS und damit ein Rechts­öffnungstitel gemäss Art. 80 ff. SchKG dar.

8. Innerhalb des Angebotes FORS Swiss Security 8 gilt, bei einem Geräteersatz ab dem 6. Betriebsjahr eine ­Selbstbeteiligung des Kunden von 10 % des Listenpreises inkl. MwSt. für das Neu­gerät, die der Kunde zu tragen hat. FORS entscheidet allein, ob ein Gerät repariert oder ausgetauscht wird. Ein Geräteersatz bewirkt keine Verlängerung der laufenden Garantiedauer. Die Garantiedauer läuft weiter bis zum Ablauf der 8 Jahre
ab der Erstinbetriebnahme des Erstgerätes.

9. Der Antragssteller bestätigt, dass er die oben aufgeführten Bedingungen der FORS Swiss Garantie 5 und FORS Swiss Security 8 gelesen und verstanden hat und diese als verbindlich anerkennt.

Der online abgeschlossene Antrag wird bei der Übermittlung als Abschluss gewertet und erlangt erst nach erfolgter Zahlung Rechtsgültigkeit. Spezialtarif für alle Geräte pro Küche oder Waschküche gemäss Angebot auf der Webseite.

Falsche Angaben des Antragsstellers führen zum Verlust des Garantieanspruchs, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung der Pauschale besteht. Es gilt das Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle Streitig­keiten ist Biel (BE).

Die Gewährleistung nach dem Schweizer Obligationenrecht wird ersetzt durch die nachfolgenden Garantie­bestimmungen des Importeurs, welche für alle Vertragsparteien auf allen Handelsstufen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein gelten, insbesondere auch für das Verhältnis Endkonsument und Partner.

FORS gewährt auf allen von ihr gelieferten Geräten eine gesamte Garantiezeit von 5 Jahren, laufend ab dem Datum der Installation durch den Partner. Die Garantiefrist beginnt in jedem Fall spätestens 12 Monate nach Auslieferung des Gerätes an den Erstabnehmer (Fachpartner) zu laufen.

1. Die Garantie gilt für Apparate, welche in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein in Betrieb sind und durch FORS vertrieben wurden.

2. Die Garantieansprüche können nur gegen Vorweisung der vom Partner erstellten Verkaufsrechnung mit Angabe der Seriennummer geltend gemacht werden.

3. Von den Garantieleistungen ausgenommen sind: Beschädigungen aufgrund von Missbrauch oder Vernachlässigung, mangelnde Wartung und Reinigung, unsachgemässe Behandlung und Installation, nicht einwandfreie Stromzufuhr, Einwirkung von Wasser, Feuer, elektromagnetischen Feldern oder höherer Gewalt. Beleuchtungskörper, Glas-, Plastik- und Verschleiss­teile, Batterien und Akkus. Ferner sind Schäden ausgeschlossen, die durch Transporte nach der Lieferung an den ersten Käufer entstehen und Transportspesen, falls ein Apparat vom Monteur nicht mit dem Personenwagen erreichbar ist.

4. Die Garantiepflicht erlischt, wenn Reparaturen, Veränderungen oder Ersatz einzelner Teile von anderer Seite als von FORS autorisierten Kundendienststellen vorgenommen werden.

5. Werden Reparatur- oder Kundendienstarbeiten angefordert aus Gründen, die durch diese Garantie nicht gedeckt sind, so sind sie vom Auftraggeber zu bezahlen.

6. Ersetzte Teile werden Eigentum von FORS und sind auf erstes Begehren zurückzusenden.

7. Das Entfernen oder Unkenntlichmachen der ursprünglichen Seriennummer an den Geräten sowie Verwendung von Nicht-Original-Ersatzteilen entbindet FORS von jeder Garantiepflicht.

8. Wird während der Garantiezeit ein Gerät kostenlos repariert oder ersetzt, so läuft die ursprüngliche Garantie­dauer bis zum Ablauf dieser Änderung weiter. Erfüllte Garantiearbeiten bewirken keine Verlängerung der Garantiefrist des Gerätes.

9. Der Konsument oder Partner hat keinen Anspruch auf einen Austausch des Gerätes. Der Importeur entscheidet alleine, in welchen Fällen eine Reparatur vorgenommen oder ein Gerät ausgetauscht wird.

10. Für verkaufte Ersatzteile und Zubehör gilt die gesetzliche Garantiedauer von 2 Jahren, laufend ab dem ­Zeitpunkt der Auslieferung. Für in der Garantiezeit ausgetauschte Ersatzteile und Zubehör gilt ebenfalls eine gesetzliche Garantiedauer von 2 Jahren, laufend ab dem Zeitpunkt der Auslieferung, aber nur bis maximal zum Ablauf der Garantiedauer für das Ursprungsgerät.

11. Der Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens kann nicht gewährt werden.

12. FORS gewährt jedem Privatkunden auf Gefriergeräten gratis eine Gefriergutversicherung während der ersten Hersteller-Garantiedauer von 2 Jahren mit einem Selbstbehalt von Fr. 100.–, welche der Geschädigte selbst zu tragen hat. Der Ersatz des Schadens erfolgt im Rahmen der Versicherungsbestimmungen der FORS-Ver­sicherung. Ausgeschlossen von dieser Versicherung sind alle kommerziell genutzten Geräte.

13. Im Falle eines technischen Austausches mit Kostenbeteiligung des Endkonsumenten für das Material der Reparatur oder für das Ersatzgerät, so begründet dies eine neue Garantie von 2 Jahren ab diesem Zeitpunkt, welche sich auf die ersetzten Teile oder das Gerät selbst beschränkt. In diesen Materialgarantiefällen ist die Arbeitszeit und Wegpauschale des Kundendienstmonteurs bei künftigen Service-Interventionen nicht eingeschlossen. Es empfiehlt sich daher in diesen Fällen, gleichzeitig eine Garantiesicherung FORS Swiss Garantie 5 oder FORS Swiss Security 8 abzuschliessen, um künftige Reparaturkosten abzudecken.

Das FORS Sorglospaket: Registration Ihres Gerätes

Buchen Sie für Ihr Haushaltsgerät eine sorgenfreie Zukunft und registrieren Sie jetzt Ihr Gerät für weniger Aufwand beim kommenden Servicefall. So können Sie sich vor unerwarteten Kosten schützen und gleichzeitig von vielen Vorteilen profitieren:

  • Mehrwert durch den Kauf von Premium-Produkten
  • Absolute Sicherheit
  • Zeitersparnis: da kein Aufwand für Offertan­fragen und Kontrolle der Abrechnung erforderlich
  • Geldersparnis, weil alles inklusive ist: ­Wegpauschale, Arbeitszeit und Ersatzteile
  • Gratis-Hotline für alle Servicefälle

Jetzt Gerät registrieren und sorgenfreie Zukunft sichern

Garantieverlängerung auf 8 Jahre

Nach dem Kauf Ihres Haushaltsgerätes haben Sie die Möglichkeit, Ihre Garantie um weitere + 3 Jahre zu verlängern. Mit einem minimalen Aufpreis profitieren Sie so von der insgesamt 8-jährigen FORS Swiss Security 8.

Dieses sorgenfreie Garantiepaket können Sie bis zwei Monate vor Ablauf der 5-jährigen FORS Swiss Garantie dazubuchen. Das entsprechende Formular mit den Informationen finden Sie in der mit dem Gerät mitgelieferten Garantiebroschüre oder unter folgendem Link.

Antragsformular zum Abschluss einer Garantieverlängerung

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