Änderungen im Bereich Gewerbe
Für definierte Produktgruppen von Geräten für den gewerblichen Einsatz wurden spezifische Energielabel geschaffen. Gewerbliche Geschirrspüler sind von der neuen Verordnung nicht betroffen. Für diese Produktgruppen gilt neu eine einheitliche Energieskala mit einer Klassifizierung von A bis G. Die Erweiterung mit den Klassen A+ fällt weg.
Der untere Bereich der Etikette ist, abhängig von der Produktekategorie, mit neuen Piktogrammen versehen, die zusätzliche Informationen zum Produkt liefern. Für Eiscreme-Verkaufstruhen (EFI/EFE), Lager-Gefriertruhen (EFL) und Supermarkttruhen (Fdv/F(v)) ist neu das Fassungsvermögen angegeben. Bei den Lager-Gefriertruhen (EFL) wird zusätzlich die Geräuschemission in einer Skala von A bis G statt in Dezibel angegeben. Für Getränkekühlschränke, Eiscreme-Verkaufstruhen (EFI/EFE) und Supermarkttruhen (Fdv/F(v)) wird die Durchschnittstemperatur angegeben, für Getränkekühlschränke und Eiscreme-Verkaufstruhen (EFI/EFE) die höchste Umgebungstemperatur. Die Gesamtfläche für die Warenpräsentation in Quadratmetern ist bei Kühlmöbeln für Supermärkte (Fdv/F(v)) aufgeführt.
Der Stromverbrauch in Kilowattstunden (kWh) wird gut sichtbar in der Mitte der Etikette angezeigt.