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Änderungen der Energieetikette im Jahr 2021

Mit der Revision der EnEV werden die verschärften Energieeffizienzvorschriften der Europäischen Union (EU) für serienmässig hergestellte Geräte in das Schweizer Recht übernommen. Diese Anpassungen sind das Resultat der technischen Entwicklungen und des veränderten Verbraucherverhaltens.

Per März 2021 werden vorerst die Energieetiketten für diese Haushaltsgeräte angepasst: Waschmaschinen, Waschtrockner (Waschen und Trocknen in einem Gerät), Geschirrspüler, Kühlgeräte und Weinkühlschränke. Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen diese Geräte mit der neuen Energieetikette gekennzeichnet sein. Aber welches sind die wichtigsten Änderungen und was gibt es genau zu beachten?

Das europäische Energielabel liefert standardisierte Angaben zum Energie- und Wasserverbrauch von Hausgeräten – für mehr Transparenz im Gerätevergleich. Die laufende technische Weiterentwicklung führt zusammen mit dem veränderten Verbraucherverhalten per März 2021 zur Einführung einer neuer Energieverbrauchskennzeichnung und somit zu einem neuen EU Energielabel. Diese neu definierten Bedingungen im Zusammenhang mit der Energieetikette, gelten vorerst für die Bereiche Waschen, Waschtrocknen, Spülen und Kühlen. Die Umstellung des Bereichs Wäschetrockner folgt ein Jahr später.

Ab dem 1. März 2021 müssen verkaufte Geräte dieser genannten Bereiche ein neues Energielabel aufweisen – es ist strikt untersagt, vor dem 1. März Produkte mit der neuen Etikette in Ausstellungen und Verkaufsläden oder im Internet anzubieten. Die in der Schweiz üblich gewählte Variante mit der Aufführung der neuen und der alten Etiketten in Prospekten ist jedoch zulässig.

Alle betroffenen Geräte dürfen bis am 31.12.2021 mit der «alten» Energieetikette verkauft werden.

Energiesparende Haushaltsgeräte schonen wertvolle Ressourcen und auch Ihr Portemonnaie. Dank der technischen Fortschritte gibt es auf dem Markt viele Produkte in der Energieeffizienzklasse A+ oder gar höher – wie zum Beispiel A+++. Folglich ist die ausschlaggebendste Anpassung, die Auflösung der Plus-Klassen: Nach dem Wechsel im März 2021 gibt es in den Bereichen Waschen, Trocknen, Spülen und Kühlen nur noch die Klassifikation von A bis G. Die schweizerische Mindestanforderung im Bereich Kühlen ist weiterhing strenger als die der EU. Liebherr hat bereits vorgegriffen und stellt seit dem 01. Juli 2020 kontinuierlich alle Haushaltgeräte mit dem Doppellabel (alte und neue Energieetikette) her.

Hinzu kommen ausserdem für alle Bereiche neue Methoden zur Messung des Energieverbrauchs sowie der Festlegung der neuen Labelklasse.

Für definierte Produktgruppen von Geräten für den gewerblichen Einsatz wurden spezifische Energielabel geschaffen. Gewerbliche Geschirrspüler sind von der neuen Verordnung nicht betroffen. Für diese Produktgruppen gilt neu eine einheitliche Energieskala mit einer Klassifizierung von A bis G. Die Erweiterung mit den Klassen A+ fällt weg.

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